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Stand: 15.01.2026


 
Was ändert sich 2026 Neue Gesetze und Verordnungen im Überblick

Das ändert sich 2026: Neue Gesetze und Verordnungen
Stand: 15.01.2026  21 Punkte neue Verordung


 
Mindestlohn und CO2-Preis steigen. Das Deutschlandticket wird teurer, ebenso das Tanken und Heizen mit Öl und Gas. Das neue Jahr bringt zahlreiche Neuerungen. Welche Änderungen gelten 2026?

Mit dem neuen Jahr treten 2026 wieder eine Reihe von Änderungen in Kraft. Einige wirken sich direkt auf die finanzielle Situation vieler Bürgerinnen und Bürger aus oder sollen den Verbraucherschutz stärken. Wichtige Veränderungen im Überblick.

01. Arbeit und Soziales: Mindestlohn steigt, Aktivrente kommt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar von 12,82 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, ab 2027 auf 14,60 Euro.
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich von 556 auf 603 Euro, ab 2027 auf 633 Euro.
Alle Sozialleistungen werden vom 1. Januar 2026 an grundsätzlich nicht mehr per Scheck oder bar ausgezahlt, sondern nur noch auf ein Girokonto überwiesen. Leistungsbeziehende müssen ein Konto haben und die IBAN dem Jobcenter mitteilen.
Mit der Aktivrente können Rentnerinnen und Rentner, die arbeiten, ab 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen dennoch gezahlt werden.

02. Bürgergeld wird neue Grundsicherung, Regelsätze bleiben

Auch 2026 bleibt die Höhe der Regelsätze des Bürgergeldes unverändert. Alleinstehende Erwachsene erhalten weiterhin 563 Euro im Monat, mit Partner zusammenlebende 506 Euro. Das Bürgergeld, ehemals Arbeitslosengeld II und als "Hartz IV" bekannt, ist als Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen gedacht, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können. Das Bürgergeld soll künftig "Grundsicherung für Arbeitssuchende" heißen.

03. Steuern und Finanzen: Freibeträge und Ehrenamtspauschale steigen

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, steigt von bisher 12.096 Euro auf 12.348 Euro.
Die steuerlichen Kinderfreibeträge (Kinderfreibetrag + Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) werden von 9.600 auf 9.756 Euro pro Kind angehoben.
Auch das Kindergeld steigt. Familien erhalten für jedes Kind 259 Euro pro Monat - 4 Euro mehr als bisher.
Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld bleibt bestehen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen von Paaren und Alleinerziehenden darf 175.000 Euro nicht überschreiten. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, entfällt der Anspruch auf die Leistung. Auch die Höhe des Elterngeldes bleibt unverändert.
Die steuerfreie Ehrenamtspauschale, mit der Vereine, die Feuerwehr oder andere Einrichtungen Ehrenamtliche für ihre freiwillige Arbeit bezahlen, wird von 840 Euro auf 960 Euro pro Jahr erhöht.

04. Mindestunterhalt für Kinder steigt leicht

Ab dem 1. Januar 2025 wird der monatliche Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersgruppen leicht angehoben. Für Kinder bis fünf Jahre steigt der Bedarfssatz von 482 auf 486 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahre von 554 auf 558 Euro und von 12 bis 17 Jahre von 649 auf 653 Euro. Für volljährige Kinder erhöht sich der Bedarf von 693 auf 698 Euro. Der Bedarfssatz für Auszubildende und Studierende, die nicht zu Hause leben, bleibt unverändert bei 990 Euro.

05. Pflegeversicherung: Beitragssatz und Leistungen unverändert

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung bleibt mit 3,6 Prozent unverändert.
Auch die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung (Pflegegeld, Pflegesachleistungen) bleiben auf dem Niveau von 2025 und sollen erst wieder 2028 steigen.
Der 2025 eingeführte gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Ersatz- und Kurzzeitpflege, der flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann, bleibt bestehen. Anträge können aber nur noch bis Ende des Folgejahres eingereicht werden (z.B. 
Kosten aus 2025 bis Ende 2026).
2026 könnte das Familienpflegegeld als finanzielle Leistung für pflegende Angehörige eingeführt werden. Es soll ähnlich dem Elterngeld einen Teil des Einkommensausfalls ersetzen, wenn Angehörige ihre Arbeitszeit reduzieren, um Pflegebedürftige zu Hause zu betreuen.

06. Renten- und Krankenversicherung mit höheren Bemessungsgrenzen

Rentenversicherung: Aufgrund der gestiegenen Löhne und Gehälter steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2026 von 8.050 auf 8.450 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Einkommen bei der Berechnung des Beitrags berücksichtigt wird. Für darüber hinausgehendes Einkommen müssen keine Beiträge gezahlt werden.
Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung steigt ebenfalls - auf ein jährliches Bruttoeinkommen von 69.750 Euro (5.812,50 Euro im Monat). 2025 lag sie bei 66.150 Euro (5.512,50 Euro im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze - der Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen - erhöht sich auf 77.400 Euro pro Jahr (6.450 Euro im Monat). 2025 lag sie bei 73.800 Euro jährlich (6.150 Euro im Monat).
 

07. Elektronische Patientenakte mit neuen Funktionen

Die 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführte elektronische Patientenakte (ePA) wird weiter ausgebaut. So soll der Medikationsplan verbessert und künftig Einnahmezeitpunkte, Körpergewicht und Allergien berücksichtigt werden. Außerdem sollen die Suche in Dokumenten sowie die Weitergabe pseudonymisierter Daten für die Forschung möglich sein.
 

08. Energie und Umwelt: Öl und Gas werden teurer

Der CO2-Preis steigt ab Januar 2026 erneut und verteuert das Tanken sowie das Heizen mit Öl oder Gas. Neu ist, dass kein fester CO2-Preis mehr bestimmt wurde, sondern sich dieser durch die Versteigerung von CO2-Zertifikaten auf dem freien Markt bilden soll. Festgelegt ist lediglich ein Preis-Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2. Der CO2-Preis soll den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß verringern und dazu beitragen, die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen.
 

09. Strom-Netzentgelte sinken

Durch einen staatlichen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro sollen die Strom-Netzentgelte sinken - also die Gebühren, die Kunden für die Nutzung der Stromnetze zahlen. Das Vergleichsportal Verivox rechnet damit, dass der Strompreis für die Endverbraucher im Schnitt um 1,52 Cent pro Kilowattstunde sinkt, was rechnerisch einer Preissenkung von etwa 4 Prozent entspricht. Weniger als ein Drittel der staatlichen Zuschüsse wird an die Verbraucher weitergegeben.
 

10. Gasspeicherumlage fällt weg, Gasnetzpreise steigen

Die Gasspeicherumlage wird bereits zum 1. Januar 2026 statt wie ursprünglich geplant im März 2027 abgeschafft. Dadurch sollen die Gaspreise sinken. Allerdings steigen zugleich vielerorts die Gasnetzentgelte. Besonders hoch ist die Steigerung nach Angaben des Vergleichsportals Verivox unter anderem in Schleswig-Holstein und Hamburg.
 

11. Heizungsgesetz: Abschaffung oder Änderung?

Das sogenannte Heizungsgesetz - offiziell Gebäudeenergiegesetz - soll laut Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) 2026 abgeschafft werden. Nähere Eckpunkte dazu sollen Ende Januar folgen. Geeinigt hat sich die Rergierungskoalition bislang lediglich auf die Umbenennung in "Gebäudemodernisierungsgesetz".
 

12. Mobilität: E-Autos, Deutschlandticket, Führerschein, TÜV-Plakette

Der Bund hat die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos um fünf Jahre verlängert. Die Befreiung gilt für alle reinen E-Fahrzeuge maximal zehn Jahre bis zum 31. Dezember 2035. Wer sich bald ein E-Auto anschafft, profitiert also besonders lange von der Regelung.
Wer Kfz-Steuer zahlen muss, darf das ab 2026 nicht mehr in Raten tun, sondern muss den Betrag vollständig im Voraus begleichen.

Ab 1. Januar 2026 kostet das Deutschlandticket 63 statt 58 Euro pro Monat. Es bleibt bundesweit gültig und ermöglicht Fahrgästen weiterhin die Nutzung des gesamten öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland - darunter Busse, U- und S-Bahnen, Straßenbahnen sowie Regionalzüge wie RE und RB. Senioren ab 67 Jahren mit Wohnsitz in Hamburg müssen ab Mai 2026 nur noch 49 Euro für das Ticket zahlen.

Wer einen Führerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 umtauschen. Der neue Scheckkarten-Führerschein ist ein EU-einheitliches Dokument und fälschungssicherer. Verpasst man den rechtzeitigen Umtausch, gilt das als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro bestraft werden.

Den Führerschein zu machen, soll künftig günstiger werden. Eckpunkte für eine Reform liegen bereits vor, das entsprechende Gesetz wurde allerdings noch nicht verabschiedet. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder rechnet damit, dass die Reform der Fahrschulausbildung erst Anfang 2027 in Kraft tritt.

Nicht vergessen: Wer an seinem Fahrzeug eine blaue TÜV- oder HU-Plakette hat, muss 2026 zu einer Prüfstelle fahren und bekommt - wenn es keine technischen Mängel gibt - einen neuen Aufkleber in Braun.
 

13. Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Zum 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Bisher war sie gestaffelt, bis zum 20. Kilometer waren es 30 Cent je Kilometer, erst ab dem 21. gab es 38 Cent. Den Weg zur Arbeit und zurück können übrigens alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geltend machen - egal, ob sie mit dem Auto, dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind.
 

14. Lachgas wird verboten

Das vielfach als Partydroge missbrauchte Lachgas wird für Kinder und Jugendliche bundesweit verboten. Zudem sollen der Online-Handel und der Kauf an SB-Automaten komplett untersagt werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, die Regelung könnte von Frühjahr 2026 an gelten. In einigen Bundesländern, darunter in Hamburg und Schleswig-Holstein, ist für Minderjährige bereits ein Lachgas-Verbot in Kraft.
 

15. Barrierefreiheit wird weiter ausgebaut

Die Barrierefreiheit soll im Alltag ausgeweitet werden. Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Dazu zählen etwa Computer, Geld- und Fahrausweisautomaten, Webseiten, Apps, Bankdienstleistungen oder Personenbeförderungsdienste. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat zum Ziel, Menschen mit Behinderungen eine umfassende Teilnahme am digitalen Leben zu ermöglichen.
 

16. EU-einheitliches Ladekabel für Laptops kommt

Ab 2026 wird der USB-C-Anschluss auch für neue Laptops zum einheitlichen Standard, nachdem er bereits für Smartphones, Tablets und viele andere Kleingeräte verpflichtend geworden war. Eine EU-Richtlinie sieht vor, Kabelchaos und Elektroschrott ein Ende zu bereiten.
 

17. Rückgabe von Akkus und E-Zigaretten wird leichter

Verbraucher sollen Batterien und Elektroschrott einfacher entsorgen können. Wertstoffhöfe und Fachhändler müssen große Batterien wie Akkus von E-Bikes und E-Scootern annehmen. Auch bei E-Zigaretten wird der Handel stärker in die Pflicht genommen. Elektronische Zigaretten dürfen künftig nach dem Gebrauch kostenlos an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Diese Regelung betrifft nicht nur Einweg-E-Zigaretten, sondern auch Mehrwegprodukte und elektronische Tabakerhitzer.
 

18. Mehr Rechte bei der Reparatur von Elektrogeräten

Hersteller von Elektrogeräten wie Smartphones, Waschmaschinen oder Staubsaugern müssen ab 31. Juli 2026 auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung Reparaturen anbieten. Der Käufer muss die Kosten tragen, die Preise müssen aber fair, angemessen und transparent sein. Das EU-weite Recht auf Reparatur hat zum Ziel, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Reparaturen einfacher zugänglich zu machen.
 

19. Widerruf von Internet-Käufen wird einfacher

Ab 19. Juni 2026 müssen Online-Händler auf ihrer Website einen gut sichtbaren und leicht auffindbaren Button anbieten, um einen Kauf per Klick zu widerrufen. Das gilt für deutsche und für ausländische Shops, sofern sich diese nachweislich an deutsche Verbraucher richten. Merkmale sind zum Beispiel eine Webseite in deutscher Sprache, der Versand nach Deutschland oder eine .de-Domain.
 

20. Mehr Schutz für Verbraucher bei Kleinkrediten und "Buy now, pay later"

Ab 20. November 2026 soll die neue EU-Richtlinie für neue Kreditverträge gelten. Sie betrifft etwa Kleinkredite unter 200 Euro, kurzfristige zins- oder gebührenfreie Kredite sowie "Buy now, pay later"-Angebote. Anbieter müssen künftig etwa Kosten und Bedingungen klar und verständlich darlegen und die Kreditwürdigkeit sorgfältiger überprüfen. Damit sollen Verbraucher vor Überschuldung und vor aggressiven oder intransparenten Angeboten geschützt werden.
 

21. Nutri-Score: Lebensmittelampel soll besser werden

Von Grün bis Rot: Durch unterschiedliche Farben und Buchstaben soll der Nutri-Score für Verbraucher auf einen Blick Orientierung darüber geben, wie gesund ein Produkt ist. Nach einer Übergangsfrist gelten ab 2026 für die Lebensmittelampel strengere Vorgaben für den Gehalt von Zucker, Salz und Ballaststoffen. Für gesunde pflanzliche Fette und Nüsse verbessert sich der Nutri-Score. Allerdings bleibt die Kennzeichnung weiterhin freiwillig.


 
 
 


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Detlef Wipperfürth
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