Stand: 15.01.2026 |
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Das ändert
sich 2026: Neue Gesetze und Verordnungen
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| Mindestlohn und CO2-Preis steigen.
Das Deutschlandticket wird teurer, ebenso das Tanken und Heizen mit Öl
und Gas. Das neue Jahr bringt zahlreiche Neuerungen. Welche Änderungen
gelten 2026?
Mit dem neuen Jahr treten 2026 wieder eine Reihe von Änderungen in Kraft. Einige wirken sich direkt auf die finanzielle Situation vieler Bürgerinnen und Bürger aus oder sollen den Verbraucherschutz stärken. Wichtige Veränderungen im Überblick. 01. Arbeit und Soziales: Mindestlohn steigt, Aktivrente kommt Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab
Januar von 12,82 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, ab 2027 auf 14,60 Euro.
02. Bürgergeld wird neue Grundsicherung, Regelsätze bleiben Auch 2026 bleibt die Höhe der Regelsätze des Bürgergeldes unverändert. Alleinstehende Erwachsene erhalten weiterhin 563 Euro im Monat, mit Partner zusammenlebende 506 Euro. Das Bürgergeld, ehemals Arbeitslosengeld II und als "Hartz IV" bekannt, ist als Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen gedacht, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können. Das Bürgergeld soll künftig "Grundsicherung für Arbeitssuchende" heißen. 03. Steuern und Finanzen: Freibeträge und Ehrenamtspauschale steigen Der steuerliche Grundfreibetrag, also
das Einkommen, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, steigt
von bisher 12.096 Euro auf 12.348 Euro.
04. Mindestunterhalt für Kinder steigt leicht Ab dem 1. Januar 2025 wird der monatliche Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersgruppen leicht angehoben. Für Kinder bis fünf Jahre steigt der Bedarfssatz von 482 auf 486 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahre von 554 auf 558 Euro und von 12 bis 17 Jahre von 649 auf 653 Euro. Für volljährige Kinder erhöht sich der Bedarf von 693 auf 698 Euro. Der Bedarfssatz für Auszubildende und Studierende, die nicht zu Hause leben, bleibt unverändert bei 990 Euro. 05. Pflegeversicherung: Beitragssatz und Leistungen unverändert Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung
bleibt mit 3,6 Prozent unverändert.
06. Renten- und Krankenversicherung mit höheren Bemessungsgrenzen Rentenversicherung: Aufgrund der gestiegenen
Löhne und Gehälter steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der
gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2026 von 8.050 auf 8.450
Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag,
bis zu dem Einkommen bei der Berechnung des Beitrags berücksichtigt
wird. Für darüber hinausgehendes Einkommen müssen keine
Beiträge gezahlt werden.
07. Elektronische Patientenakte mit neuen Funktionen Die 2025 für alle gesetzlich Versicherten
eingeführte elektronische Patientenakte (ePA) wird weiter ausgebaut.
So soll der Medikationsplan verbessert und künftig Einnahmezeitpunkte,
Körpergewicht und Allergien berücksichtigt werden. Außerdem
sollen die Suche in Dokumenten sowie die Weitergabe pseudonymisierter Daten
für die Forschung möglich sein.
08. Energie und Umwelt: Öl und Gas werden teurer Der CO2-Preis steigt ab Januar 2026
erneut und verteuert das Tanken sowie das Heizen mit Öl oder Gas.
Neu ist, dass kein fester CO2-Preis mehr bestimmt wurde, sondern sich dieser
durch die Versteigerung von CO2-Zertifikaten auf dem freien Markt bilden
soll. Festgelegt ist lediglich ein Preis-Korridor zwischen 55 und 65 Euro
pro Tonne CO2. Der CO2-Preis soll den klimaschädlichen Verbrauch fossiler
Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß verringern und dazu beitragen,
die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen.
09. Strom-Netzentgelte sinken Durch einen staatlichen Zuschuss von
6,5 Milliarden Euro sollen die Strom-Netzentgelte sinken - also die Gebühren,
die Kunden für die Nutzung der Stromnetze zahlen. Das Vergleichsportal
Verivox rechnet damit, dass der Strompreis für die Endverbraucher
im Schnitt um 1,52 Cent pro Kilowattstunde sinkt, was rechnerisch einer
Preissenkung von etwa 4 Prozent entspricht. Weniger als ein Drittel der
staatlichen Zuschüsse wird an die Verbraucher weitergegeben.
10. Gasspeicherumlage fällt weg, Gasnetzpreise steigen Die Gasspeicherumlage wird bereits zum
1. Januar 2026 statt wie ursprünglich geplant im März 2027 abgeschafft.
Dadurch sollen die Gaspreise sinken. Allerdings steigen zugleich vielerorts
die Gasnetzentgelte. Besonders hoch ist die Steigerung nach Angaben des
Vergleichsportals Verivox unter anderem in Schleswig-Holstein und Hamburg.
11. Heizungsgesetz: Abschaffung oder Änderung? Das sogenannte Heizungsgesetz - offiziell
Gebäudeenergiegesetz - soll laut Aussage von Bundeskanzler Friedrich
Merz (CDU) 2026 abgeschafft werden. Nähere Eckpunkte dazu sollen Ende
Januar folgen. Geeinigt hat sich die Rergierungskoalition bislang lediglich
auf die Umbenennung in "Gebäudemodernisierungsgesetz".
12. Mobilität: E-Autos, Deutschlandticket, Führerschein, TÜV-Plakette Der Bund hat die Kfz-Steuerbefreiung
für Elektroautos um fünf Jahre verlängert. Die Befreiung
gilt für alle reinen E-Fahrzeuge maximal zehn Jahre bis zum 31. Dezember
2035. Wer sich bald ein E-Auto anschafft, profitiert also besonders lange
von der Regelung.
Ab 1. Januar 2026 kostet das Deutschlandticket 63 statt 58 Euro pro Monat. Es bleibt bundesweit gültig und ermöglicht Fahrgästen weiterhin die Nutzung des gesamten öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland - darunter Busse, U- und S-Bahnen, Straßenbahnen sowie Regionalzüge wie RE und RB. Senioren ab 67 Jahren mit Wohnsitz in Hamburg müssen ab Mai 2026 nur noch 49 Euro für das Ticket zahlen. Wer einen Führerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 umtauschen. Der neue Scheckkarten-Führerschein ist ein EU-einheitliches Dokument und fälschungssicherer. Verpasst man den rechtzeitigen Umtausch, gilt das als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro bestraft werden. Den Führerschein zu machen, soll künftig günstiger werden. Eckpunkte für eine Reform liegen bereits vor, das entsprechende Gesetz wurde allerdings noch nicht verabschiedet. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder rechnet damit, dass die Reform der Fahrschulausbildung erst Anfang 2027 in Kraft tritt. Nicht vergessen: Wer an seinem Fahrzeug
eine blaue TÜV- oder HU-Plakette hat, muss 2026 zu einer Prüfstelle
fahren und bekommt - wenn es keine technischen Mängel gibt - einen
neuen Aufkleber in Braun.
13. Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer Zum 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale
auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Bisher war sie gestaffelt,
bis zum 20. Kilometer waren es 30 Cent je Kilometer, erst ab dem 21. gab
es 38 Cent. Den Weg zur Arbeit und zurück können übrigens
alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geltend machen - egal, ob sie mit
dem Auto, dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs
sind.
14. Lachgas wird verboten Das vielfach als Partydroge missbrauchte
Lachgas wird für Kinder und Jugendliche bundesweit verboten. Zudem
sollen der Online-Handel und der Kauf an SB-Automaten komplett untersagt
werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, die Regelung könnte
von Frühjahr 2026 an gelten. In einigen Bundesländern, darunter
in Hamburg und Schleswig-Holstein, ist für Minderjährige bereits
ein Lachgas-Verbot in Kraft.
15. Barrierefreiheit wird weiter ausgebaut Die Barrierefreiheit soll im Alltag
ausgeweitet werden. Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale
Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Dazu zählen etwa
Computer, Geld- und Fahrausweisautomaten, Webseiten, Apps, Bankdienstleistungen
oder Personenbeförderungsdienste. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
hat zum Ziel, Menschen mit Behinderungen eine umfassende Teilnahme am digitalen
Leben zu ermöglichen.
16. EU-einheitliches Ladekabel für Laptops kommt Ab 2026 wird der USB-C-Anschluss auch
für neue Laptops zum einheitlichen Standard, nachdem er bereits für
Smartphones, Tablets und viele andere Kleingeräte verpflichtend geworden
war. Eine EU-Richtlinie sieht vor, Kabelchaos und Elektroschrott ein Ende
zu bereiten.
17. Rückgabe von Akkus und E-Zigaretten wird leichter Verbraucher sollen Batterien und Elektroschrott
einfacher entsorgen können. Wertstoffhöfe und Fachhändler
müssen große Batterien wie Akkus von E-Bikes und E-Scootern
annehmen. Auch bei E-Zigaretten wird der Handel stärker in die Pflicht
genommen. Elektronische Zigaretten dürfen künftig nach dem Gebrauch
kostenlos an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Diese Regelung
betrifft nicht nur Einweg-E-Zigaretten, sondern auch Mehrwegprodukte und
elektronische Tabakerhitzer.
18. Mehr Rechte bei der Reparatur von Elektrogeräten Hersteller von Elektrogeräten wie
Smartphones, Waschmaschinen oder Staubsaugern müssen ab 31. Juli 2026
auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung Reparaturen
anbieten. Der Käufer muss die Kosten tragen, die Preise müssen
aber fair, angemessen und transparent sein. Das EU-weite Recht auf Reparatur
hat zum Ziel, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Reparaturen
einfacher zugänglich zu machen.
19. Widerruf von Internet-Käufen wird einfacher Ab 19. Juni 2026 müssen Online-Händler
auf ihrer Website einen gut sichtbaren und leicht auffindbaren Button anbieten,
um einen Kauf per Klick zu widerrufen. Das gilt für deutsche und für
ausländische Shops, sofern sich diese nachweislich an deutsche Verbraucher
richten. Merkmale sind zum Beispiel eine Webseite in deutscher Sprache,
der Versand nach Deutschland oder eine .de-Domain.
20. Mehr Schutz für Verbraucher bei Kleinkrediten und "Buy now, pay later" Ab 20. November 2026 soll die neue EU-Richtlinie
für neue Kreditverträge gelten. Sie betrifft etwa Kleinkredite
unter 200 Euro, kurzfristige zins- oder gebührenfreie Kredite sowie
"Buy now, pay later"-Angebote. Anbieter müssen künftig etwa Kosten
und Bedingungen klar und verständlich darlegen und die Kreditwürdigkeit
sorgfältiger überprüfen. Damit sollen Verbraucher vor Überschuldung
und vor aggressiven oder intransparenten Angeboten geschützt werden.
21. Nutri-Score: Lebensmittelampel soll besser werden Von Grün bis Rot: Durch unterschiedliche Farben und Buchstaben soll der Nutri-Score für Verbraucher auf einen Blick Orientierung darüber geben, wie gesund ein Produkt ist. Nach einer Übergangsfrist gelten ab 2026 für die Lebensmittelampel strengere Vorgaben für den Gehalt von Zucker, Salz und Ballaststoffen. Für gesunde pflanzliche Fette und Nüsse verbessert sich der Nutri-Score. Allerdings bleibt die Kennzeichnung weiterhin freiwillig. |
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Wipperfürth
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01/2026